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Stellungnahme

zum Referentenentwurf eines Zweiten IT-Sicherheitsgesetzes - IT-SiG 2.0

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten IT-Sicherheitsgesetzes - IT-SiG 2.0

Mit Sicherheit nicht ok:

Der Entstehungsprozess des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 (IT-SiG 2.0)

Der Entwurf des IT-SiG 2.0 (Stand: 1. Dezember 2020) erweckt beim Studium Bedenken im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 GG. Rechtsanwender müssen die Folgen eines Gesetzes hinsichtlich Inhalt, Zweck und Ausmaß verstehen, vorhersehen und in ihre Entscheidungen einstellen können. Dies ist bei den in meiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2020 exemplarisch herausgegriffenen Beispielen nicht der Fall. Es konnten – aus bekannten Gründen – nur spezifische Probleme herausgehoben und kommentiert werden. Die Stellungnahme ist nicht dahingehend zu verstehen, dass Unkommentiertes als unproblematisch angesehen wird.

Mein – nicht überraschender – Appell: 

“Es wird angeregt, dem Konsultations- und Gesetzgebungsprozess die notwendige Zeit einzuräumen, um verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen.”

Update: Am Tag der Abgabefrist, dem 9. Dezember 2020, übersandte das BMI einen weiteren Entwurf mit zahlreichen Änderungen (und Stellungnahmefrist von rund 24 Stunden) an die Verbände, in dem die hier monierte Bußgeldvorschrift gestrichen war. Besser ist der Entwurf dadurch jedoch nicht geworden. Vielmehr zeigt der Entstehungsprozess, welch erheblichen Überarbeitungsbedarf der Gesetzesentwurf tatsächlich hat.

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