Fortschritt mit Recht gestalten.

Man muss nicht immer schneller sein. Nur besser in der Ausführung.

− Claudia Otto, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Claudia Otto

Kanzlei für FinTech, BioTech und neue Technologien

Herzlich willkommen auf der Website meiner Kanzlei COT Legal in Frankfurt am Main! Sie mögen Fortschritt? Klasse − ich auch! Schauen Sie sich gerne um. Und falls Sie Fragen haben, rufen Sie einfach unter 069/667 748 360 an oder senden eine E-Mail an info@cot.legal.

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Rechtsanwältin Claudia Otto

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Beratung

Beratung+

... zugeschnitten auf Ihren Bedarf. Lesen Sie mehr auf den Themenseiten FinTech, BioTech und IhrTech.
  • Arbeitsrecht
  • Bankrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • CISG
  • Compliance
  • Datenschutzrecht
  • Dienstleistungsvertragsrecht
  • Finanzrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Haftungsrecht
  • Healthcare Compliance
  • Heilmittelwerberecht
  • IT/IP-Recht
  • Kapitalmarktrecht
  • Kaufrecht
  • Lauterkeitsrecht (UWG)
  • Medizinprodukterecht
  • Regulierung
  • Vertragsrecht
  • Vertriebsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftsrecht (Öffentliches)
  • Wirtschaftsrecht (Ziviles)

Beispiele aus der Beratungspraxis BioTech (und Pharma):

  • Advance Purchase Agreements (APA)
  • AGB (Einkaufs-/Verkaufsbedingungen)
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  • Beraterverträge (Consulting Agreements)
  • Code of Conduct
  • Commercial Supply Agreements
  • Contract Manufacturing Agreements
  • Corporate Supply Agreements
  • Distributionsverträge (Distribution Agreements)
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Kaufverträge
  • Verträge über klinische Studien
  • Kooperationsverträge
  • Lieferverträge (Supply Agreements)
  • Lizenzverträge (License Agreements)
  • Lohnherstellungsverträge
  • Material Transfer Agreement (MTA)
  • Manufacture and Supply Agreement 
  • Master Supply Agreements
  • Non-Disclosure Agreements (NDA)
  • OEM (Manufacturing and) Supply Agreements
  • Product Schedules
  • Product Supply Agreements
  • Purchase and Supply Agreements (PSA)
  • Quality Assurance Agreements (QAA)
  • Quality Technical Agreements (QTA)
  • Referentenverträge (Speaker Agreements)
  • Sponsorenverträge (Sponsoring Agreements)
  • Technical Agreements
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Vertriebsverträge

Beispiele aus dem Bereich FinTech:

  • AGB
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
  • Beratungsverträge (z.B. mit Sachverständigen des Betriebsrats)
  • Beteiligungsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Cloud-Verträge
  • Code of Conduct
  • Darlehensverträge
  • Datenverträge
  • Datenschutzbeauftragter – Benennung und Abberufung (Mitarbeiter)
  • Dienstleistungsverträge (z.B. externem Datenschutzbeauftragen)
  • Emissionsbedingungen (eWpG)
  • Ersetzungsvereinbarung (eWpG)
  • Geschäftsführerverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Kaufverträge
  • Leihverträge
  • Lizenzverträge
  • Mietverträge
  • Non-Disclosure Agreements (NDA)
  • Nutzungsverträge
  • Registerführungsvertrag (eWpG)
  • Richtlinien (iVm Arbeitsverträgen)
  • Softwareentwicklungsverträge
  • Softwarelizenzverträge
  • Softwarepflegeverträge
  • Softwareüberlassungsverträge
  • Vergleich
  • Versorgungsverträge
  • Vertragsprüfungen (Due Diligence)
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Werkverträge

Bei komplexen Verträgen aufgrund komplexer Sachverhalte und Rechtsverhältnisse wird regelmäßig eine Stundenvergütung vereinbart. Sinnvoll kann jedoch die Vereinbarung von Tagessätzen sein, v.a. wenn die Vertragsbearbeitung durch viele Gespräche begleitet wird.

Mein Anspruch ist, eine umfassende, an Nachhaltigkeit orientierte Beratung zu bieten, z.B. durch:

  • Aufzeigen rechtlicher und vertraglicher Handlungsspielräume, nicht nur Aufzeigen der rechtlichen Grenzen.
  • ABCD: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Compliance und Datenschutz. Umfassende Begleitung der Arbeitgeberin vor/bei/nach Betriebsratswahl.
  • Alerts: Kosten- und Haftungsrisiken frühzeitig identifizieren und melden; Abhilfe schaffen.
  • Awareness: Informationsangebote z.B. über aktuelle Bedrohungen aus dem Internet. Awareness-Trainings von Leitung und Mitarbeitern.
  • Behörden: Beratung im Hinblick auf neue Technologien (z.B. Kryptowährungen und Kryptowerte in Wallets) im Kontext des Rechts, Chancen und Risiken.
  • Betriebsrat: Rechte, Pflichten und Möglichkeiten der Mitwirkung im Unternehmen.
  • Change Management: (Rechtliche) Begleitung der Einführung neuer Technologien (z.B. KI-Personalverwaltungssoftware). Schulungen von Mitarbeitern und Betriebsratsmitgliedern. 
  • Compliance: (Regelmäßige) Information über Rechtsstand und Rechtsänderungen. Prüfung/Anpassung von Unternehmensrichtlinien, -dokumenten, -dokumentationen.
  • Daten- und Geheimnisschutz: Datenschutzfolgenabschätzung; Vertragsprüfungen (z.B. Arbeitsverträge, Dienstleisterverträge) und ggf. Anpassung. Schulungen.
  • Dienstleister und potentielle Vertragspartner checken: KYP – Know Your Partner. Background-Checks, Vertragsprüfung, Einordnung und Risikobewertung.
  • Digital Rights Management: Ich lehre nicht nur zu diesem Thema iVm Datenschutz an der Capital Markets Academy der Deutschen Börse, sondern berate auch hierzu.
  • Insolvenzverwalter: Unterstützung bei der Erlangung und Verwertung von Kryptowährungen und Kryptowerten in Wallets.
  • Nachhaltigkeit in Verbindung mit Blockchain-Technologien, Distributed Ledger Technologies (DLT), Decentralized Finance (DeFi), Smart Contracts, Kryptowährungen, Künstliche Intelligenz (KI) und damit verwandten Produkten.
  • Tech Due Diligence: Neue Technologie Blockchain oder KI – Hype und Buzz oder gutes Angebot? Aufklärung über Risiken und technische (Un-)Möglichkeiten vor Vertragsabschluss.

Beratungspakete mit überschaubarer Komplexität werden regelmäßig mit einem Pauschalpreis angeboten.

Meine anwaltliche Unterstützung erschöpft sich nicht in Verträgen oder Beratung. Bei Bedarf biete ich (in deutscher, ggf. englischer Sprache)

  • Außergerichtliche Vertretung, z.B. zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
  • Vertretung vor deutschen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs).
  • Sachverständige Stellungnahmen v.a. im Bereich FinTech und BioTech, schriftlich und mündlich.
  • Rechtsgutachten z.B. zu Hintergründen des eWpG sowie sonstigen komplexen Fragestellungen rund um Blockchain-Technologien, Distributed Ledger Technologies (DLT), Decentralized Finance (DeFi), Smart Contracts, Kryptowährungen, Künstlicher Intelligenz (KI) und damit verwandten Themen.
  • Gastbeiträge, Interviews und Lizenzen für von mir in der Recht innovativ (Ri) veröffentlichte Werke.
  • Konzepte für NewWork in Rechtsanwaltskanzleien (d.h. unter Berücksichtigung räumlicher, technischer, insbesondere sicherheitstechnischer, finanzieller und – vor allem – arbeitsrechtlicher Aspekte).
  • Schulungen und Trainings, z.B. zum besseren Verständnis von Blockchain-Technologien, Distributed Ledger Technologies (DLT), Decentralized Finance (DeFi), Smart Contracts, Kryptowährungen, Künstlicher Intelligenz (KI) und damit verwandten Themen.
  • Support von Kolleg*innen anderer Kanzleien in Spezialfragen rund um Blockchain-Technologien, Distributed Ledger Technologies (DLT), Decentralized Finance (DeFi), Smart Contracts, Kryptowährungen, Künstlicher Intelligenz (KI) und damit verwandten Themen.
  • Unterstützung bei der Digitalisierung/Automatisierung von juristischen Dokumenten (juristisch; Projektmanagement).
  • Vorträge zu sämtlichen Themen an der Schnittstelle von Recht und Technologie.
  • Wissenschaftliche Zweitmeinungen zu Blockchain-Technologien, Distributed Ledger Technologies (DLT), Decentralized Finance (DeFi), Smart Contracts, Kryptowährungen, Künstlicher Intelligenz (KI) und damit verwandten Themen.

Für die Vertretung in einem Gerichtsverfahren sowie für Rechtsgutachten, Stellungnahmen, Support und Projektmanagement wird regelmäßig eine Stundenvergütung vereinbart. Konzepte, Schulungen und Vorträge können regelmäßig für einen Pauschalpreis oder Tagessätze angeboten werden.

Zusammenarbeit

Was erwartet Sie?

Kostenkontrolle

Kurzfristige Prüfaufträge, längerfristige Unterstützung als externe Rechtsabteilung, Projektarbeit − eine Stundenvergütung ist nicht immer passend. Ob Tagessätze, Caps oder Pauschalpreise: Wir finden das Richtige für Ihr Anliegen.

Flexibilität

Ihr Unterstützungsbedarf ändert sich kurzfristig? Kein Problem. Sprechen Sie es direkt an und wir finden eine Lösung.

Vertrauen 

Sie können darauf vertrauen, dass Sie stets die schnellst- und bestmögliche Leistung erhalten.

Sollte externer Sachverstand erforderlich sein, werde ich Sie unmittelbar darauf hinweisen. Ich kann meist mit der Empfehlung eines Spezialisten aus meinem Netzwerk helfen.

Transparenz

Sie haben jederzeit und von überall Zugriff auf Ihre elektronische Akte und den jeweils aktuellen Stand.

Sicherheit 

Die elektronische Akte ist ausschließlich für die von Ihnen bestimmten Berechtigten zugänglich. Alles ist verschlüsselt und gesichert. Der Kanzleiserver ist mit 2FA zugänglich.

Effizienz

Ein gemeinsamer Kalender. Ein gemeinsam gestaltbares Dashboard. Laden Sie all Ihre Dateien per Drag&Drop hoch. Laden Sie herunter, was Sie benötigen. E-Mails schreiben wir nur auf Ihren Wunsch.

Erreichbarkeit

Ich bin über den kanzleieigenen Chat jederzeit für Sie erreichbar.

Rechtsanwältin

Wer erwartet Sie?

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Mein Referendariat leistete ich in Berlin und Frankfurt ab. Seit 2012 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen. Nach mehreren Jahren in internationalen Großkanzleien gründete ich meine auf das Recht der neuen und v.a. Querschnittstechnologien spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei COT Legal. Im April 2017 gründete ich die interdisziplinäre Fachpublikation Recht innovativ (Ri).

Mehr lesen Sie hier.

Arbeitgeberin: Beratung in Sachen Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Compliance und Datenschutz. Umfassende Begleitung nach Gründung des Betriebsrats. 

BioTech-Unternehmen: 5-monatige Vertretung des General Counsels.

BioTech-Unternehmen: Beratung und Vertragsprüfung/-gestaltung.

Darlehensnehmer: Rückabwicklung Kreditvertrag.

EU-Institution: Erläuterungen zu Blockchain-/DLT-Personenverhältnissen und Regelungslücken.

FinTech-Unternehmen: Unterstützung durch Vertragsprüfung und -gestaltung.

Investor: Beratung unter Prüfung der Erfüllung der rechtlichen und technischen Anforderungen an das Kryptoverwahrgeschäft.

Investor: Beratung wegen technischer Fehler bei automatisiertem Handel.

Investoren (verschiedene): außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wegen Zahlungsforderung. Schwerpunkt: Einordnung von sog. Blockchain-Token mit Finanzierungs- und Zahlungsmittelfunktion.

IT-Unternehmen: Arbeits- und gesellschaftsrechtliche Beratung. Beratung zu Arbeitnehmerbeteiligung.

IT-Unternehmen: Beratung und Vertretung bzgl. Geltendmachung ausstehender Honorare.

Konzernunternehmen: Technologiegestützte Beratung bei der personellen Umstrukturierung.

Pharmaunternehmen: Beratung u.a. in verbands- und arbeitsrechtlichen Fragen, Beratung betreffend Compliance, u.a. Geschäftsgeheimnisschutz/IP und Datenschutz, Vertragsprüfung, -gestaltung und -verhandlung.

Unternehmen: Abmahnung Konkurrent wegen diverser Rechtsverstöße. Prozessführung. Zwangsvollstreckung.

Unternehmen: Abmahnung wegen diverser Rechtsverstöße. Datenschutzrechtliche Beschwerde. Behördenkommunikation. 

Verein: Urheberrechtliche Beratung.

Verein: IT- und datenschutzrechtliche Beratung.

Finanzausschuss des Bundestags:

Öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion der FDP “Einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen Digitale Wertpapiere aller Art ermöglichen” (BT-Drucksache 19/26025) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (BT-Drucksache 19/26925), 22. März 2021

Stellungnahme und Protokoll sind auf der Website des Bundestags abrufbar.

Finanzausschuss des Bundestags:

Öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt schaffen“ (BT-Drucksache 19/4217), 11. März 2019.

Stellungnahme und Protokoll sind auf der Website des Bundestags abrufbar.

Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):

Anhörung zu den Eckpunkten für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz am 7. Mai 2019.

Stellungnahme zu den Eckpunkten für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token vom 12. April 2019.

Medienpräsenz

Woher kennt man mich?

Presse

Fintech-Spezialistin

Juve, 2019

auf künstliche Intelligenz spezialisierte Anwältin

avanti media plus, "Durch die Nacht mit", 2018

hochkarätige Referentin

Süddeutsche Zeitung, Wirtschaftsgipfel, 2018

Digital-Anwältin

LTO, 2017

“KI – Schutzrechte an neuronalen Netzen und deren Output”

Vortrag am 17. September 2021 auf dem Kölner IT-Rechtstag 2021

11. NRW IT-Rechtstag 2021

“Non-Fungible Token (NFT) – Wenn der Kaiser einen Hauch von Nichts trägt”

Vortrag am 20. November 2021 auf dem Frankfurter IT-Rechtstag 2021 (Link folgt)

Zeitschriften

  • Was hat ein NFT mit Kunst, Darknet und Recht zu tun? Grundlagenwissen zu sog. Non-Fungible Tokens“, Ri 2021, 31 ff.
  • Eine intelligente Gesundheitsversorgung” in Ri 2021, 21 ff.
  • Gesundheit! Erfasst und verbietet der vorgeschlagene ‘Artificial Intelligence Act’ Expertensysteme wie das MYCIN?” in Ri 2021, 11 ff.
  • Die große Chance von Weltklasse-KI“, Ri 2021, 9-10
  • Beitrag für die Hämmerle GmbH & Co. KG: Bitcoins und Altcoins in der Insolvenz, 28. Januar 2021
  • “Der digitale Arztbesuch per App”, Ri 03/2020
  • “The Doctor’s Digital Visit”, Ri-nova 2020
  • “Saving the Safe Form of Money”, Ri-nova 2020
  • Beitragsserie für die Hämmerle & Co. KG zusammen mit Rechtsanwältin Mirjam Steinfeld, MBA, CFA:
  • Trügerische Sicherheit: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVInsAG, ab August 2020
  • KI in der deutschen juristischen Pop-Literatur“, Ri 03/2020
  • Das sichere Kryptowertpapier(register), Ri 02/2020
  • “Emotet war kein Pharao”, Ri 02/2020
  • Gastbeitrag in Börsenzeitung zum Thema “Decentralized Finance (DeFi)”, veröffentlicht unter dem Titel “Dezentrale Finanzdienstleistungen führen in ein neues Planetensystem” am 23. Mai 2020 
  • Interview mit Francke/Breinich-Schilly für Bankmagazin, “Die Skepsis beim digitalen Euro ist nachvollziehbar”, Springer Nature, 20. Mai 2020
  • „Call for Immediate Action – Eine Stellungnahme zum Konzept der AG KRITIS „Das Cyber-Hilfswerk“, Recht innovativ, Ri 01/2020, auch veröffentlicht in PubMed Central® (PMC), archive of biomedical and life sciences journal literature at the U.S. National Institutes of Health’s National Library of Medicine (NIH/NLM)
  • “Schach! Die Partie Smartlaw und ihre Lehren für die Zukunft von “Legal Tech””, Recht innovativ, Ri 03/2019
  • “Der fabelhafte Krypto-Krimi. Von Tatorten in einer anderen Welt”, Ri 02/2019
  • “Ich spreche Recht, also bin ich. Der „Robo Judge“ in der Realität”, Ri 02/2019
  • “Smart Contracts – alles nur Science-Fiction? Eine Rezension des Werkes Braegelmann/Kaulartz, Rechtshandbuch Smart Contracts”, Ri 02/2019
  • “Die größte Verwundbarkeit ist die Unwissenheit: Über eine gesetzliche Pflicht der Schaffung von Nachvollziehbarkeit künstlich intelligenter Entscheidungen”, Zweitveröffentlichung, Telemedicus (2019)
  • “Transzendenz und RaumschiFFFahrt: Wie schließt man die Lücke zwischen dem technischen Können und dem rechtlichen Dürfen in Sachen Datenschutz?”, REthinking: Finance, 02/2019
  • “In Bot eu Trust. Wenn sich sogar die Europäische Kommission von ihrer „Trustworthy AI“ distanziert”, Ri 01/2019
  • “STOchastische Innovation im Finanzbereich. Von Zufällen, (Un-)Wahrscheinlichkeiten und dem Dominoeffekt”, Ri 01/2019
  • “Was du erblickst, ist Schatten des widerstrahlenden Bildes. Europas „human-centric Trustworthy AI“ als Spiegel des Narcissus”, Ri 01/2019
  • “„Got a Token?“ A Pleading for a More Conscious Use of the Buzzword „Token“”, Ri-nova 01/2018
  • “Where You Know More, You Suspect Less. Why Blockchain Technology and GDPR Actually Work Quite Well Together”, Ri-nova 01/2018
  • “Die größte Verwundbarkeit ist die Unwissenheit. Über eine gesetzliche Pflicht der Schaffung von Nachvollziehbarkeit künstlich intelligenter Entscheidungen”, Ri 03/2018 
  • „Haste mal ‘nen Token?“ Ein Aufruf zu einem bewussteren Umgang mit dem Buzzword „Token“”, Ri 03/2018
  • “Wo man mehr weiß, argwöhnt man weniger. Warum Blockchain-Technologie und DSGVO eigentlich ganz gut miteinander können”, Ri 03/2018
  • “Das dritte Ich: Ist die „Schizophrenie“ künstlich intelligenter Systeme behandelbar?”, Ri 02/2018
  • “Drive Me Crazy. Taugt die Blockchain-Technologie für den nachhaltigen Einsatz im Mobilitätsbereich?”, Ri 02/ 2018 
  • “Scam-Taktiken im Kryptogeschäft und Gefahren für die Rechtsanwaltschaft”, Ri 02/2018
  • “Gestatten: Das US-amerikanische Standortsattraktivitätssteigerungsrecht”, Ri 01/2018
  • “Die Vermessung des Blocksbergs. Eine Untersuchung des Nutzens der Blockchain-Technologie für das deutsche Grundbuch”, Ri 01/2018
  • “Von Moses, Osmose und Morsen: Wie das Teilen in Wahrheit vereint”, Ri 01/2018
  • “Was ist eigentlich Legal Tech…?”, Ri 02/2017
  • “Bermudadreieck Ethereum – wo Recht derzeit baden geht. Grenzen der Nutzung von Smart Contracts”, Ri 02/2017
  • “Die Maske des blauen Todes. Gefahren anwaltlicher Tätigkeit via Facebook Messenger Chatbot”, Ri 02/2017
  • “Vom Anwalt der auszog, das Fürchten zu lernen. Hat die Blockchain wirklich das Potential, das neue Legal Tech IT-Piece zu werden?”, Ri 01/2017
  • “Chaining Blocks and Blocking Chains. Vom Kapern der Mehrheit eines Netzwerks durch Ausnutzung der tatsächlich bestehenden Zentralisierung von Blockchain-basierten P2P-Netzwerken”, Ri 01/2017
  • “Welcome to the Matrix. Die schöne neue Welt der Smart Contracts”, Ri 01/2017
  • “Bei Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Gesetz oder fragen Sie den Hacker Ihres Vertrauens: vom Irrsinn mit den „Smart Contracts“ am Beispiel einer Predictive Policy”, Ri 01/2017
  • “Guide to the Future. Der Prototyp eines automatisierten Wohnungsmietvertrags”, Ri 01/2017
  • “Clash of Maths and Law: Introduction to a Mathematical Strategy for Innovative Alternative Dispute Resolution”, Bucerius Executive Education, Legal Trends Blog (2017)

Bücher

  • Mitherausgeberin, “Louven/Künstner/Otto –Rechtshandbuch KI- und Plattform-Governance”, Erich Schmidt Verlag, Berlin (erscheint 2021)
  • “Digitale Rechtsdurchsetzung: Ist der Rechtsstaat automatisierbar?” in Bayerl/Rüdiger (Hrsg.) “Cyberkriminologie”, Springer VS, 2020
  • “Digitalisierung erfolgreich umsetzen. Ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei” (Interview, Ilona Cosack, Deutscher Anwaltverlag – 2019)