Man muss nicht immer schneller sein. Nur besser in der Ausführung.
− Claudia Otto, Rechtsanwältin
Herzlich willkommen auf der Website meiner Kanzlei COT Legal in Frankfurt am Main! Sie mögen Fortschritt? Klasse − ich auch! Schauen Sie sich gerne um. Und falls Sie Fragen haben, rufen Sie einfach unter 069/667 748 360 an oder senden eine E-Mail an info@cot.legal.
Ihre
Rechtsanwältin Claudia Otto
Beispiele aus der Beratungspraxis BioTech (und Pharma):
Beispiele aus dem Bereich FinTech:
Bei komplexen Verträgen aufgrund komplexer Sachverhalte und Rechtsverhältnisse wird regelmäßig eine Stundenvergütung vereinbart. Sinnvoll kann jedoch die Vereinbarung von Tagessätzen sein, v.a. wenn die Vertragsbearbeitung durch viele Gespräche begleitet wird.
Mein Anspruch ist, eine umfassende, an Nachhaltigkeit orientierte Beratung zu bieten, z.B. durch:
Beratungspakete mit überschaubarer Komplexität werden regelmäßig mit einem Pauschalpreis angeboten.
Meine anwaltliche Unterstützung erschöpft sich nicht in Verträgen oder Beratung. Bei Bedarf biete ich (in deutscher, ggf. englischer Sprache)
Für die Vertretung in einem Gerichtsverfahren sowie für Rechtsgutachten, Stellungnahmen, Support und Projektmanagement wird regelmäßig eine Stundenvergütung vereinbart. Konzepte, Schulungen und Vorträge können regelmäßig für einen Pauschalpreis oder Tagessätze angeboten werden.
Kostenkontrolle
Kurzfristige Prüfaufträge, längerfristige Unterstützung als externe Rechtsabteilung, Projektarbeit − eine Stundenvergütung ist nicht immer passend. Ob Tagessätze, Caps oder Pauschalpreise: Wir finden das Richtige für Ihr Anliegen.
Flexibilität
Ihr Unterstützungsbedarf ändert sich kurzfristig? Kein Problem. Sprechen Sie es direkt an und wir finden eine Lösung.
Vertrauen
Sie können darauf vertrauen, dass Sie stets die schnellst- und bestmögliche Leistung erhalten.
Sollte externer Sachverstand erforderlich sein, werde ich Sie unmittelbar darauf hinweisen. Ich kann meist mit der Empfehlung eines Spezialisten aus meinem Netzwerk helfen.
Transparenz
Sie haben jederzeit und von überall Zugriff auf Ihre elektronische Akte und den jeweils aktuellen Stand.
Sicherheit
Die elektronische Akte ist ausschließlich für die von Ihnen bestimmten Berechtigten zugänglich. Alles ist verschlüsselt und gesichert. Der Kanzleiserver ist mit 2FA zugänglich.
Effizienz
Ein gemeinsamer Kalender. Ein gemeinsam gestaltbares Dashboard. Laden Sie all Ihre Dateien per Drag&Drop hoch. Laden Sie herunter, was Sie benötigen. E-Mails schreiben wir nur auf Ihren Wunsch.
Erreichbarkeit
Ich bin über den kanzleieigenen Chat jederzeit für Sie erreichbar.
Ich studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Mein Referendariat leistete ich in Berlin und Frankfurt ab. Seit 2012 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen. Nach mehreren Jahren in internationalen Großkanzleien gründete ich meine auf das Recht der neuen und v.a. Querschnittstechnologien spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei COT Legal. Im April 2017 gründete ich die interdisziplinäre Fachpublikation Recht innovativ (Ri).
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Arbeitgeberin: Beratung in Sachen Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Compliance und Datenschutz. Umfassende Begleitung nach Gründung des Betriebsrats.
BioTech-Unternehmen: 5-monatige Vertretung des General Counsels.
BioTech-Unternehmen: Beratung und Vertragsprüfung/-gestaltung.
Darlehensnehmer: Rückabwicklung Kreditvertrag.
EU-Institution: Erläuterungen zu Blockchain-/DLT-Personenverhältnissen und Regelungslücken.
FinTech-Unternehmen: Unterstützung durch Vertragsprüfung und -gestaltung.
Investor: Beratung unter Prüfung der Erfüllung der rechtlichen und technischen Anforderungen an das Kryptoverwahrgeschäft.
Investor: Beratung wegen technischer Fehler bei automatisiertem Handel.
Investoren (verschiedene): außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wegen Zahlungsforderung. Schwerpunkt: Einordnung von sog. Blockchain-Token mit Finanzierungs- und Zahlungsmittelfunktion.
IT-Unternehmen: Arbeits- und gesellschaftsrechtliche Beratung. Beratung zu Arbeitnehmerbeteiligung.
IT-Unternehmen: Beratung und Vertretung bzgl. Geltendmachung ausstehender Honorare.
Konzernunternehmen: Technologiegestützte Beratung bei der personellen Umstrukturierung.
Pharmaunternehmen: Beratung u.a. in verbands- und arbeitsrechtlichen Fragen, Beratung betreffend Compliance, u.a. Geschäftsgeheimnisschutz/IP und Datenschutz, Vertragsprüfung, -gestaltung und -verhandlung.
Unternehmen: Abmahnung Konkurrent wegen diverser Rechtsverstöße. Prozessführung. Zwangsvollstreckung.
Unternehmen: Abmahnung wegen diverser Rechtsverstöße. Datenschutzrechtliche Beschwerde. Behördenkommunikation.
Verein: Urheberrechtliche Beratung.
Verein: IT- und datenschutzrechtliche Beratung.
Finanzausschuss des Bundestags:
Öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion der FDP “Einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen – Digitale Wertpapiere aller Art ermöglichen” (BT-Drucksache 19/26025) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (BT-Drucksache 19/26925), 22. März 2021
Stellungnahme und Protokoll sind auf der Website des Bundestags abrufbar.
Finanzausschuss des Bundestags:
Öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt schaffen“ (BT-Drucksache 19/4217), 11. März 2019.
Stellungnahme und Protokoll sind auf der Website des Bundestags abrufbar.
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):
Anhörung zu den Eckpunkten für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz am 7. Mai 2019.
Stellungnahme zu den Eckpunkten für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token vom 12. April 2019.
Fintech-Spezialistin
auf künstliche Intelligenz spezialisierte Anwältin
hochkarätige Referentin
Digital-Anwältin
“KI – Schutzrechte an neuronalen Netzen und deren Output”
Vortrag am 17. September 2021 auf dem Kölner IT-Rechtstag 2021
11. NRW IT-Rechtstag 2021
“Non-Fungible Token (NFT) – Wenn der Kaiser einen Hauch von Nichts trägt”
Vortrag am 20. November 2021 auf dem Frankfurter IT-Rechtstag 2021 (Link folgt)
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Bücher
Fortschritt mit Recht gestalten.